Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2017

Turnusmäßig – alle zwei Jahre – werden zum 01.07.2017 die Pfändungsfreigrenzen angepasst. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde.

Beispielhafte Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017

 

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