Das Bundekabinett hat mit Überlegungen zu einer großen Pflegereform die Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 beschlossen.
Die Verordnung sieht vor, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.
Der Schritt ist notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen. Gleichzeitig kann mit den Mehreinnahmen Zeit gewonnen werden, um nachhaltige Pflege-Finanzierungskonzepte zu erarbeiten.
Mit der Reform sollen langfristig die Beitragsentwicklung gedämpft und damit die finanzielle Belastung für Beschäftigte und Arbeitgeber begrenzt werden.
Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung wurde dem Bundestag zugeleitet, um diesem die vorgesehene Mitwirkung zu ermöglichen. Außerdem muss der Bundesrat der Verordnung zustimmen.
Beides steht noch aus, es ist aber von einer Erhöhung der Pflegeversicherung auszugehen.