Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge für Hinterbliebenenrenten

Zum 1. Juli 2015 werden die Renten etwas angehoben. Damit erhöhen sich auch geringfügig die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, bis zu denen keine Rentenkürzung eintritt, sowie die Freibeträge für Hinterbliebenenrenten. Hier finden Sie eine Übersicht über die Änderungen.

 

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