heutiger Beschluss der Anpassung der Corona-VO

Mit Beschluss vom 11. Januar 2022 hat die Landesregierung erneut die CoronaVO geändert.  Die Änderungen treten morgen, am 12. Januar 2022, in Kraft. Wesentliche Änderungen der CoronaVO:

  1. Obwohl die Werte, die für den Eintritt der Alarmstufe II gelten, bereits seit vier Tagen unterschritten sind und morgen das Land in die Alarmstufe I gehen würde, hat die Landesregierung beschlossen, die Regeln der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 einzufrieren.
    Damit gelten die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz fort.

 

  1. Die FFP2 – Maskenpflicht wird für die Warn– und die Alarmstufe festgeschrieben. Für den Innenbereich müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP 2 oder vergleichbare Maske tragen.
    Damit müssen die Kunden im Einzelhandel FFP 2 Masken tragen. Dies wird auch mit Bußgeld geahndet.
    Dies gilt aber nicht in Arbeits– und Betriebsstätten und damit auch nicht für das Personal im Einzelhandel. Hier gilt weiter die SARS-COV–2–ArbeitsschutzVO des Bundes.

 

  1. Für die Gastronomie gilt 2G plus sowie eine Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr.

Die FAQs des Landes sind noch nicht vollständig angepasst. Seit Tagen gibt es (u.a. Fragen) ein hin und her zwischen den Ministerien

 

 

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