Hat der Betriebsrat eine Mitbestimmung bei Facebook?

Ein aktuelles Urteil besagt: Eine vom Arbeitgeber eingerichtete Facebook-Seite ist keine technische Einrichtung zur Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeiter. Der Betriebsrat hat daher kein Recht zur Mitbestimmung.

Das ein solcher Fall vor Gericht kommt, zeigt aber auf, wie schnell Social-Media-Aktivitäten Diskussionen nach sich ziehen Da es zu Mitbestimmungsrechten im Zusammenhang mit Facebook-Seiten noch keine umfassende Rechtsprechung gibt, läuft man hier also fortwährend Risiko, sich individuellen Entscheidungen auszusetzen.

Im konkreten Fall lehnte das LAG das Mitbestimmungsrecht ab, da es sich nicht um eine technische Einrichtung zur Mitarbeiterüberwachung handle – auch wenn Kunden des Unternehmens negative Kommentare zur Mitarbeiterleistung posten konnten.

 

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