Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2017 EUR 8,84

Ende Juni war es soweit, die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2017 festgelegt: diese beläuft auf sich auf EUR 8,84/Stunde.

Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu fest. Außer dem Vorsitzenden gehören dem Gremium je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler an.

Die Kommission orientierte sich im Kern am Tarifindex, der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Die Abschlüsse, die seit Einführung des Mindestlohns zum 01.01.2015 wirksam wurden, machen ein Plus von 3,2 Prozent aus, womit der Mindestlohn auf exakt 8,77 Euro gestiegen wäre. Das Gremium hatte aber eigenen Entscheidungsspielraum. Es berücksichtigte auch den jüngsten Abschluss für den öffentlichen Dienst, der noch nicht durch Auszahlung wirksam wurde, und aber mit einem höheren Anstieg verbunden ist.

 

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