Eines der letzten Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode befasste sich kurz vor der Bundestagswahl mit der Einführung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Dem Beschluss war ein langwieriges politisches Ringen um die Finanzierung des Ganztagsförderungs-gesetzes für Grundschulkinder vorausgegangen. Nun steht es fest: Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, haben einen rechtlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
Demnach stehen Grundschülern ab dem Schuljahr 2029/2030 mindestens acht Stunden tägliche Betreuung zu. Fraglich ist, ob dieser Anspruch wirklich erst am Ende des Jahrzehnts vollumfänglich gewährt werden soll, sondern so rasch und umfassend wie möglich. Im Kampf gegen den Fachkräftemangel wäre das sicher ein weiteres gutes Mittel, mit dem die Erwerbstätigkeit der Frauen vereinfacht wird.