Bitte beachten Sie, dass die Sozialversicherungsbehörden den 24.12. und 31.12.2015 nicht als Bankarbeitstag sehen.
Damit müssen die Überweisungen der SV-Beiträge bis zum 28.12.2015 überwiesen sein, um noch fristgerecht einzugehen. In den Vorjahren hat diese Thematik bei den Krankenkassen oftmals zu Säumniszuschlägen durch verspätete Zahlung geführt.
Abgabetermin der SV-Beitragsnachweise ist damit der 22.12.2015, aber 0.00 Uhr, d.h. der Beitragsnachweis muss am 21.12. bis 24 Uhr übermittelt worden sein.