Fristenverlängerung Lohnbuchhaltung einer GmbH

Die Lohnbuchhaltung einer GmbH muss sich eigentlich bis Ende August 2014 beim Bundeszentralamt für Steuern zum neuen Kirchensteuerabzugsverfahren angemeldet und bis zum 31. Oktober 2014 die Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) ihrer Gesellschafter abgefragt haben. Diese Frist wurde bis zum 30. November 2014 verlängert.

 

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