In Frankreich gibt es ab dem 1. Januar 2019 Änderungen in der Besteuerung von Arbeitseinkommen. Anstatt wie bisher die Einkünfte des vorangegangen Kalenderjahres zu besteuern, wird künftig die Einbehaltung direkt bei den Arbeitgebern vorgenommen. Künftig wird die Steuer nach dem Motto „Pay as you earn“ entsprechend dem monatlichen Einkommen direkt an der Quelle einbehalten. Damit folgt man einem im Ausland- wie in Deutschland- verbreiteten Modell.
Für bestimmte Einnahmen aus dem Jahr 2018, die unter die neue Regelung fallen, wurde außerdem eine Steuervergünstigung eingeführt. Sie soll die doppelte Steuerbelastung im Jahr der Umstellung vermeiden.