Förderprogramm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen

Auszubildende von heute sind die Fachkräfte von morgen. Deshalb sollen alle junge Menschen die Chance für eine Berufsausbildung erhalten und diese auch erfolgreich abschließen können. Doch die Corona-Krise bremst Unternehmen und Auszubildende aus. Auch wenn inzwischen viele der Corona-Beschränkungen, wie die Schließungen von Berufsschulen, Unterbrechungen von Ausbildungen, Kurzarbeit in Ausbildungsbetrieben, wieder gelockert sind, ist der Geschäftsbetrieb immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt.

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ will Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützen und sie dazu motivieren, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrechtzuerhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Fördermöglichkeiten:

– Eine Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den drei Vorjahren in Höhe von 2.000 EUR für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag (Ziffer (1) des Eckpunktepapiers).

– Eine Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus in Höhe von 3.000 EUR für jeden über das Ausbildungsniveau der letzten drei Jahre zusätzlich für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag (Ziffer (2) des Eckpunktepapiers).

– Eine einmalige Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 EUR pro übernommenem Auszubildenden, dem sein bisheriger Ausbildungsbetrieb durch eine pandemiebedingte Insolvenz abhan­den gekommen ist (Ziffer (5) des Eckpunktepapiers).

Für die Fördermaßnahmen ist ein Volumen von 500 Millionen EUR vorgesehen. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern, die durch die Corona-Krise in „erheblichem Umfang“ betroffen sind. Ein erheblicher Umfang liegt laut Eckpunktepapier insbesondere vor, „wenn das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.“

Festgelegt wurde vom Bundeskabinett auch, dass die Bundes­agentur für Arbeit (BA) unter anderem die Maßnahmen unter den Ziffern (1), (2) und (5) des Eckpunktepapiers umsetzen wird. Anträge auf Förderung sind hinsichtlich der in diesem Rundschreiben genannten Maßnahmen bei der für das jeweilige Unternehmen örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Zum Papier „Eckpunkte für ein Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern'“

Stand: 27. Juni 2020

Autor: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

 

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