Während sich in Deutschland der Mangel an Auszubildenden und Fachkräften zuspitzt, nimmt in anderen europäischen Staaten die Jugendarbeitslosigkeit stark zu. Das Sonderprogramm des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)“ soll jungen Erwachsenen aus Europa eine betriebliche Ausbildung in Deutschland erleichtern. Deutsche Arbeitgeber können davon profitieren, weil gute Fachkräfte bzw. Auszubildende oftmals schwer zu finden sind.
Zuschüsse gibt es vor allem für
- Deutschsprachkurse
- Reise- und Umzugskosten
- ausbildungsbegleitende finanzielle und pädagogische Förderungen
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie
- Anerkennungsverfahren für reglementierte Engpassberufe.
Voraussetzungen für das Förderprogramm
Den Antrag auf die Förderleistungen können seit dem 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2016 junge Erwachsene aus der EU stellen, die
- zwischen 18 und 35 Jahre alt sind (in besonderen Ausnahmen bzw. im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe, gilt ein Alter bis 40 Jahre)
- über einen landesspezifisch anerkannten Schulabschluss verfügen
- noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und in ihrem Land arbeitslos sind sowie
- ein schriftliches Ausbildungs- oder Beschäftigungsangebot über eine bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Stelle (Ansprechpartner ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung – ZAV) bzw. ein positives Vermittlungsvotum im EURES-Netzwerk haben.
Hinweis: Eine Vermittlung nicht in eine Ausbildung, sondern direkt in eine Beschäftigung, wird nur in sogenannten Engpassberufe gefördert. In Deutschland sind das derzeit Gesundheits- und Technikberufe.
Das vorgeschaltete Praktikum
Vor der eigentlichen Berufsausbildung sollen die Interessenten ein maximal dreimonatiges Praktikum im künftigen Ausbildungsbetrieb absolvieren. Dadurch können sie Sprachbarrieren
überwinden, die Arbeits- und Organisationsabläufe im Unternehmen kennenlernen und sich anschließend für oder gegen die Aufnahme der Ausbildung entscheiden. Diese Vorlaufzeit kann spätere Ausbildungsabbrüche vermeiden.
Wichtig: Vor Beginn des Praktikums muss zwischen dem Interessenten und dem Arbeitgeber eine Vereinbarung geschlossen werden. Diese soll unter anderem die Zahlung einer monatlichen Vergütung von mindestens 200 Euro vorsehen. Ein Muster für einen solchen Praktikantenvertrag können Sie gerne bei uns anfordern.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zur Berufsbildung
Das Praktikum vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen durch das jeweilige Unternehmen, ohne dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Bei den Praktika im Rahmen des „MobiPro-EU“ handelt es sich aber um Beschäftigungen zur Berufsbildung. Weil damit eine Beschäftigung gegen Entgelt vorliegt, unterliegen die Praktikanten der regulären Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Beitragsrechtliche Besonderheiten
Die Praktikanten werden in der Regel nur einen geringen „Lohn“ erhalten. Dabei sind zwei Grenzwerte von Bedeutung:
- Selbst bei einer monatlichen Vergütung bis zu 450 Euro können die Regeln für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nicht angewandt werden, weil diese für Personen in Berufsausbildung nicht gelten.
- Überschreitet die monatliche Vergütung, die der Praktikant erhält, nicht die Geringverdienergrenze von 325 Euro, muss der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag alleine tragen (§ 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV).
Wichtig: Der zu zahlende Gesamtsozialversicherungsbeitrag bemisst sich nach dem puren Arbeitsentgelt, das der Betrieb dem Praktikanten zahlt. Zusätzlich gewährte Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und auch andere Förderleistungen der Bundesagentur zählen nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.