In den meisten Bundesländern sind die Corona-Regelungen nun aufgehoben oder ausgelaufen: In Baden-Württemberg war dies am Mittwoch, 01.03.2023 der Fall.
Meist gelten jetzt nur noch einige bundesweit geregelte Maßnahmen bis 7. April (siehe Link unten), das bedeutet: Wer ins Krankenhaus muss oder eine Pflegeeinrichtung besucht, ist seit 1. März 2023 nicht mehr verpflichtet, einen Corona-Test zu machen. Ab dem 1. März 2023 müssen auch Beschäftigte, Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen keine Maske mehr tragen. Gleiches gilt für Personal sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern. Auch die Absonderungsregel ist weggefallen: Wer bisher einen positiven Corona-Test hatte, sollte sich offiziell absondern und zuhause bleiben. Jetzt muss man dies nicht mehr tun und kann ganz normal arbeiten gehen, wenn möglich. Der Arbeitgeber kann hierzu aber weiterhin abweichend entscheiden.
Eine Maskenpflicht bleibt allein für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen bestehen. Wer aus einem Gebiet mit einer besorgniserregenden Virusvariante kommt muss schon vor dem Besteigen des Fliegers nach Deutschland einen negativen Test vorlegen. Die Regelungen hierfür gelten aktuell noch bis zum 7. April, das ist der Karfreitag. Danach läuft das Infektionsschutzgesetz aus.
Alle Neuerungen finden Sie auf den Internetseite der Länder, hier beispielhaft für Baden-Württemberg:
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)