Facebook und Arbeitsrecht?

Immer häufiger nutzen Firmen Facebook, um Berichte, Firmenpräsentationen oder Fotos von Aktivitäten der Mitarbeiter hochzuladen und das Image des Unternehmens zu fördern.

Dabei ist zu beachten, dass jeder Ihrer Mitarbeiter ein gesetzlich verankertes Recht auf das eigene Bild hat. Bevor Sie daher Fotos von Firmenveranstaltungen oder sonstige Bilder von Mitarbeitern veröffentlichen – unabhängig, ob in Imagebroschüren, dem Intra- oder Internet –, müssen Sie vorher grundsätzlich die Genehmigung der betroffenen Mitarbeiter einholen. Am besten eignet sich dafür ein Schriftstück, mit dem Ihre Beschäftigten der Veröffentlichung im Rahmen einer Firmenpräsentation zustimmen, sie ablehnen oder einschränken können.

Daneben sollte dieses Schreiben auch den Passus enthalten, dass eine Zustimmung zur Nutzung der Fotos ohne ausdrücklichen Widerruf auch dann weiterbesteht, wenn der Mitarbeiter der Unternehmen verlässt.

Auch wenn Ihnen das auf den ersten Blick aufwendig erscheint: Sie sollten sich diese Zeit in jedem Fall nehmen. Bei Nichteinhaltung können Ihre Mitarbeiter die Unterlassung und/oder Vernichtung der Fotos fordern, im schlimmsten Fall sogar Schadenersatz. Vorsicht auch bei noch minderjährigen Beschäftigten wie Praktikanten und Auszubildenden: Hier müssen die Erziehungsberechtigten der Veröffentlichung zustimmen.

Sonstiger Hinweis: Wollen Sie die Fotos in Ihrem Unternehmensprofil auf Facebook zeigen, sollten Sie Ihre Mitarbeiter außerdem zur Sicherheit auch über die dort geltenden AGBs und Nutzungsregelungen informieren. Fügen Sie einen Ausdruck der Regelungen dem Einwilligungsschreiben bei.

 

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