Das lange ersehnte Urteil ist gefallen: der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass ein Arbeitnehmer die Aufwendungen für seine betriebliche Altersversorgung bis zu EUR 44,- als steuer- und beitragsfrei geltend machen kann.
Praxistipp: Abhängig von dem Ergebnis bleibt abzuwarten, ob das BMF seine Meinung zum Thema Krankenversicherung und Anwendung der EUR 44,- Grenze ändert.
Im Moment ist dies aber nicht der Fall, daher sollte die Versteuerung weiterhin fortgeführt werden; pauschaliert oder individuell.
Generell empfehlen also weiterhin die individuelle Versteuerung durch den Arbeitgeber, wenn die Mitarbeiter und sich die Gelder im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück holen möchten. Die Fälle sind am besten immer individuell zu prüfen.