Erteilung einer Neuzusage bei Fortführung der alten MV als Ausweg?

Um die in der Regel günstigeren Konditionen des alten Vertrags zu erhalten, wurde früher oft der Weg gewählt, diesen Vertrag weiterzuführen. Der neue Arbeitgeber stieg in den bestehenden Vertrag als Versicherungsnehmer ein, ohne jedoch auch die alte arbeitsrechtliche Zusage zu übernehmen. Es wird also beim neuen Arbeitgeber ein neues Versprechen erteilt, als „Finanzierungsinstrument“ jedoch die bestehende Versicherung genutzt.

Wichtig: Dieses Modell funktioniert in Zeiten von Unisex für Versicherungen auf Basis von Bisex nicht mehr. Denn dann würde die neue Zusage mit einem Bisex-Tarif finanziert werden, was seit Ende 2012 nicht mehr möglich ist, zumindest wenn man das EuGH-Urteil zu Unisex auf die bAV überträgt, was die gesamte Versicherungsbranche tut.

 

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