Erstattung von Aufstockungsleistungen an die Bundesagentur bei Niedriglöhnen

Vorsicht bei zu niedrigen Lohnleistungen: zahlt ein Arbeitgeber sittenwidrig niedrige Löhne, muss er dem Jobcenter mögliche Aufstockungsleistungen an seine Mitarbeiter erstatten. Das hat das Arbeitsgericht Eberswalde entschieden. Müssen Arbeitnehmer demnach diese Leistungen nach SGB II in Anspruch nehmen, weil sie zu schlecht bezahlt werden, kann das Jobcenter die Erstattung der Aufstockungsbeiträge verlangen, wenn die Beschäftigten bei einer angemessenen Bezahlung nicht oder nur teilweise hilfsbedürftig gewesen wären. Im hier entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen Stundenlöhne zwischen 1,59 und 3,46 Euro gezahlt und war deshalb zur Erstattung von Aufstockungsleistungen verurteilt worden.

 

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