Das BMF und das BMJ planen ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“. Insbesondere geht es hier um die Stärkung der steuerlichen Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlagen sowie von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. So soll etwa der gegenwärtige Freibetrag von 1.440 Euro auf 5.000 Euro erhöht werden, damit die Arbeitnehmer stärker am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben. Gleichzeitig können die Unternehmen besser die gewünschten Mitarbeiter gewinnen und an sich binden.
Darüber hinaus sollen die Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in § 19a EStG ausgeweitet werden und damit insbesondere die Gewährung von Unternehmensanteilen als Vergütungsbestandteil für die Unternehmen und deren Beschäftigte attraktiver gemacht werden.
Final soll die Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen erhöht und darüber hinaus der Kreis der für diese Zulage Berechtigten erweitert werden. Dies schafft für Arbeitnehmer attraktivere Bedingungen für einen Vermögensaufbau. Dadurch werden auch Arbeitnehmergruppen erreicht, deren Arbeitgeber üblicherweise keine Mitarbeiterkapitalbeteiligungen anbieten.