Für Alleinerziehende beträgt der Entlastungsgrundbetrag 4.008 Euro im Kalenderjahr. Seit 2022 wird er beim Lohnsteuerabzug automatisch im Rahmen der Steuerklasse II berücksichtigt.
Das FinMin Schleswig-Holstein hat nun darauf hingewiesen, dass der ab dem zweiten Kind zu gewährende Erhöhungsbetrag von 240 Euro nur auf Antrag des Steuerpflichtigen in ELStAM als Freibetrag berücksichtigt werden kann. Wird kein Antrag gestellt, wirkt sich der Erhöhungsbetrag (erst) über die Steuererklärung aus.