Entsteht durch Firmenkreditkarten ein geldwerter Vorteil?

Viele Unternehmen denken darüber nach, ihren Mitarbeitern eine Kreditkarte zur Verfügung zu stellen, die sie bei auswärtigen Einsätzen sowie privat nutzen können.

Vereinbart der Arbeitgeber mit einem Kreditkartenunternehmen, bestimmten Arbeitnehmern eine Firmenkreditkarte zu überlassen, handelt es sich bei der für den Mitarbeiter gebührenfreien Überlassung der Karte zunächst um einen geldwerten Vorteil.

Wird die Karte von Mitarbeitern mit umfangreicher Reisetätigkeit zur Abrechnung der Reisekosten und von Auslagen für den Betrieb eingesetzt, ist die Übernahme der Gebühr durch den Arbeitgeber steuerfrei. Hierfür ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber auf den monatlich vorgelegten Kreditkartenabrechnungen sämtliche dort ausgewiesene Transaktionen im Rahmen der Reisekostenabrechnung kontrolliert und die Kreditkartenabrechnung zum Lohnkonto nimmt.

Wird die Kreditkarte jedoch in mehr als nur geringfügigem Umfang auch für private Einkäufe genutzt, bleibt lediglich der Teil der Kreditkartengebühr steuerfrei, der dem Anteil der Reisekosten und Auslagen an den gesamten Umsätzen entspricht.

 

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