Der Mindestlohn, der anfangs wegen der 8,50 Euro Stundenlohn erheblich diskutiert wurde, ist nun eher wegen der damit verbundenen Aufzeichnungspflichten in aller Munde.
Innerhalb der Bundesregierung erfolgt derzeit eine neue Abstimmung dazu, die folgende Überlegungen forciert:
Reduzierung der Dokumentationspflicht auf eine Einkommenshöhe von 1900 Euro, derzeit liegt sie bei 2958 Euro.
Streichung der Aufzeichnungspflicht für Minijobber, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben.
Aktuell verpflichtet die Mindestlohn-Verordnung Unternehmen dazu, die Arbeitszeit aller Minijobber aufzuzeichnen; ausgenommen sind nur die Beschäftigten in Privathaushalten.