ELStAM geht an den Start – und damit entstehen auch für die Arbeitnehmer Pflichten

Die elektronische Lohnsteuerkarte geht in die heiße Phase. Ab 01.01.2013 sollen alle Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) digital übermittelt werden. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Steuerzahler ihre Lohnsteuerfreibeträge dann wieder jährlich beantragen müssen. Das ist in der Übergangszeit automatisch geschehen. Berufstätige, die Freibeträge berücksichtigen lassen möchten, können seit Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt den entsprechenden Antrag stellen.

Als einzige Ausnahme werden Pauschbeträge für behinderte Menschen sowie Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.

Krux an diesem Sachverhalt ist nun, dass die Umstellung auf die elektronischen Lohnsteuerdaten wie bereits mitgeteilt in einer Übergangszeit von einem Jahr erfolgen kann. Die meisten Arbeitgeber haben sich dafür entschieden, die ersten beiden Monate das Verfahren noch nicht anzuwenden, um eventuellen Kinderkrankheiten zu Beginn aus dem Wege zu gehen. Damit wenden diese Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin an, falls keine neuen Daten durch den Arbeitnehmer mitgeteilt wurden.

Mit Umstellung auf den elektronischen Datenabruf würde dies gegenwärtig dazu führen, dass die Arbeitnehmer die bis dato angewandten Freibeträge nicht auf der nächsten Lohnabrechnung wiederfinden, da diese ja für 2013 neu beantragt werden mussten.

Um spätere Diskussionen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer hierüber und über die angedachte Herangehensweise bzgl. ELStAM informieren.

 

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