Mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen werden unter anderem die Quellensteuern gesenkt. Laut Bundesfinanzministerium orientiert sich das aktualisierte Abkommen am Musterabkommen der OECD und enthält zudem Regelungen zur Einführung eines verbindlichen Schiedsverfahren. Selbst in strittigen Fällen soll dies verhindern, dass nur in einem Land Steuern abgeführt werden. Der Text des Abkommens ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanz¬ministe¬rium.de veröffentlicht.