Deutschland und Mexiko erweitern DBA

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten veröffentlicht.

Am 8. Oktober 2021 haben Mexiko und Deutschland ein Protokoll zur Änderung des gemeinsamen Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet.

Noch bedarf es laut Mitteilung des BMF einer Ratifizierung. Nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren notifizieren sich beide Staaten gegenseitig, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten umgesetzt wurden. Das Änderungsprotokoll wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres gelten, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft tritt.

 

 

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