Ab dem 1. März 2019 gilt das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau. Die Ratifikationsurkunden wurden jetzt durch die jeweiligen Ministerien ausgetauscht.
Rund eine Millionen Moldauer arbeiten im Ausland, viele davon in Ländern der Europäischen Union. Durch das Abkommen werde der soziale Schutz der Staatsangehörigen im Bereich der Renten- und Unfallversicherungssysteme für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Durch das Abkommen wird also die Doppelversicherung bei einem Aufenthalt im jeweils anderen Land vermieden.
Die Republik Moldau, ein Land mit knapp drei Millionen Einwohnern zwischen Rumänien und der Ukraine, strebt die Mitgliedschaft in der Europäischen Union an. Laut dem Auswärtigen Amt sind die Beziehungen freundschaftlich. Deutschland ist einer der wichtigsten Außenhandelspartner der Republik Moldau.