Deutschland und Albanien haben ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet, das die Koordination der Rentenversicherungssysteme betrifft, wenn Mitarbeiter in den jeweils anderen Staat entsandt werden.
Grundsätzlich gelten die Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird: durch das Abkommen wird aber bei einem vorübergehenden Einsatz im anderen Staat der Verbleib im sozialen Sicherungssystem gewährleistet. Dies ist für einen Zeitraum von bis zu 24 Kalendermonaten möglich.
Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, müssen die Parlamente beider Staaten noch zustimmen.