Nach wie vor setzen Unternehmen auf die Vergabe von Ausbildungsplätzen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, und lassen sich dabei durch die Corona-Krise nicht beeinflussen. Die Unternehmen versuchen, durch die eigene Ausbildung geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Zukunft zu finden. Der Erfolg gab diesem Ansatz bereits in der Vergangenheit Recht.
Es darf aber nicht verschwiegen werden, dass eine Ausbildung zu Pandemiezeiten für Betriebe einen gewissen zeitlichen und damit auch finanziellen Mehraufwand mit sich bringt. In den letzten Jahren kommt dabei der Angemessenheit der Vergütung eine hohe Bedeutung zu, da auch für die Ausbildungsvergütung enge gesetzliche Vorgaben fixiert wurden.
Zur Abmilderung der Belastung lockt für 2021 das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ mit vier finanziellen Förderoptionen. Auch können besondere Möglichkeiten im Lohnsteuerrecht und bei der Sozialversicherung genutzt werden. Selbst die Vorabprüfung von Auszubildenden auf deren Eignung für den jeweiligen Beruf oder Betrieb kann völlig arbeitsrechtskonform ausgeführt werden, z. B. durch Gestaltung der Probezeit.
Eine Vielzahl zu beachtender Gesetzesnormen kommt noch hinzu: JArbSchG, BBiG, BGB, ArbZG, BUrlG, Rechtsverordnungen, das Kammerrecht, sonstige Rechtsquellen usw. machen es schwer, den Überblick zu behalten. Das klingt knifflig? Lassen Sie sich nicht abschrecken!
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