Im Herbst 2024 steht für viele Auszubildende der Beginn einer Ausbildung an. In der Regel werden dabei Ausbildungsvergütungen gezahlt, so dass in der Regel der Anspruch auf Familienversicherung endet: damit müssen sich diese Auszubildenden selbst in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dabei gibt es keine Vorgabe: jede gesetzliche Krankenkasse ist wählbar , da wir ein freies Krankenkassenwahlrecht haben. Man sollte sich also „schlau“ machen und genau informieren: eine kleine „Gnadenfrist“ gibt es noch: die Auszubildenden können sich bis zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn für eine Krankenkasse entscheiden.
Die Sozialversicherungsbeiträge schmälern dann auch die vereinbarte Bruttovergütung der Azubis: ein kleiner Trost für alle Azubis: auch hier tragen – wie bei sonstigen Arbeitsverhältnissen auch – Arbeitgeber und Auszubildende je zur Hälfte. Lediglich der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr wird von den Azubis allein getragen.
Wichtig zu beachten: auch für die Ausbildungsverhältnisse gilt eine sogenannte Mindestvergütung. Seit 2020 gibt es diese Mindestvergütung für neue Ausbildungsverträge. Wenn die Ausbildung im Jahr2024 beginnt, gelten die folgenden Mindestgrößen:
Beginn | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | 4. Ausbildungsjahr |
2024 | 649 Euro | 766 Euro | 876 Euro | 909 Euro |
Damit hat die Geringverdienergrenze für Ausbildungen, die ab dem Jahr 2020 begonnen haben, keine Bedeutung mehr.
Die Meldepflichten sind wie bei allen anderen Beschäftigten einzuhalten. Die Personengruppenschlüssel lauten auf 102, bzw. auf 141 für Azubis in der Seefahrt.
Wichtig: ist ein Unternehmen sofortmeldepflichtig, gehört als zu den Bereichen, in denen vermehrt Schwarzarbeit vorkommt (z. B. Baugewerbe, Gaststätten- und Hotelgewerbe, Transportwesen) müssen auch für Auszubildende Sofortmeldung abgegeben werden. Die Sofortmeldungen für Auszubildende mit dem Abgabegrund 20 müssen spätestens mit Ausbildungsbeginn an die Krankenversicherung übermittelt werden.