Das BMF hat die Vorbereitungen für das Jahr 2024 abgeschlossen

Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 08.09.202- Bundesfinanzministerium – Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024).

Weiterhin wurde der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2024 und der Entwurf des Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung bekanntgegeben.

Final wurde das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2024 bestimmt: Bundesfinanzministerium – Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2024“ werden damit bekannt gemacht.  Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen. Ab 2024 ist für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers nach § 19a Abs. 4b EStG eine neue Kennzahl 21 mit folgender Zeilenbeschreibung aufzunehmen: „Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Abs. 4b S. 1 EStG abgegeben (falls ja, bitte eine „1“ eintragen).“

 

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