Das BMF hat das bisherige Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 12.11.2014 überarbeitet und durch das Schreiben vom 03.05.2018 ersetzt. Das BMF hat es an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen angepasst. Melden Sie sich gerne bei Interesse an dem BMF-Schreiben.
Aktualisiert hat das BMF u. a. folgende Bereiche:
- Besteuerungsrecht für Betriebsrenten und Ruhegehälter
- Zuordnung des Besteuerungsrechts bei gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung
- Aufteilung des Arbeitslohns, der nicht direkt der inländischen oder ausländischen Tätigkeit zugeordnet werden kann
- Abfindungen wegen Beendigung des Dienstverhältnisses an Mitarbeiter mit Auslandswohnsitz gemäß § 50d Abs. 12 EStG
- Erdienungsprinzip für Auszahlungen aus einem Arbeitszeitkonto
- Zuordnung von Steuerberatungskosten zur Auslands- und Inlandstätigkeit