Das BMF hat das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2023“ und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2023“ sowie das „Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023“ bekanntgemacht. Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben des grundlegenden BMF-Schreiben vom 09.09.2019 weiterhin zu beachten.
Die neuen Vorlagen für 2023 sind bereits programmiert und werden gerade in die Lohnprogramme implementiert.