Ein jetzt vom Bundestag verabschiedetes Gesetz enthält auch Regelungen zur Virtualisierung der Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise.
Befristet bis zum 31. Dezember 2020 gibt es eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, durch die eine Teilnahme an Sitzungen betriebsverfassungsrechtlicher Gremien sowie die Beschlussfassung mittels Video- oder Telefonkonferenz zugelassen wird. Dies gilt entsprechend für Einigungsstellen und Wirtschaftsausschüsse. Auch Betriebsversammlungen können mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden. Außerdem sieht das Gesetz inhaltsgleiche Regelungen im Sprecherausschussgesetz, im Europäische Betriebsräte-Gesetz, im SE-Beteiligungsgesetz sowie im SCE-Beteiligungsgesetz vor.
Das Gesetz wird am 15. Mai 2020 abschließend im Bundesrat beraten und im Anschluss nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.