Betriebsbedingte Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Transfermaßnahmen versus „Turboprämien“

Der Aufschwung der wirtschaftlichen Entwicklung in einigen Bereichen geht wieder zurück und Sozialplanverhandlungen, Interessenausgleiche sowie Aufhebungsvereinbarungen beschäftigen uns sowohl im letzten Quartal 2012 als auch im ersten Quartal 2013 wieder verstärkt.

Oftmals schätzen wir uns als Arbeitgeber glücklich, wenn die Mitarbeiter das Unternehmen so schnell wie möglich verlassen. Um das Ziel zu erreichen, zahlen Firmen den zu kündigenden Mitarbeitern oftmals so genannte „Turboprämien“.

Hierbei ist aber Vorsicht geboten: Bei Annahme dieser Zahlungsangebote und damit vorfristigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist erhalten die meisten Mitarbeiter eine Sperre von der Bundesagentur für Arbeit. Die Sperrzeit für Arbeitslosengeld von zwölf Wochen wegen Arbeitsaufgabe gilt nach Ansicht des Landessozialgericht Hessen auch dann, wenn mit dem Abschluss eines Auflösungsvertrags eine höhere Abfindung verbunden ist, als bei einer späteren betriebsbedingten Kündigung mit Sozialplan zu erwarten wäre.

Schnelle und vor allem problemfreie Beendigungen sind immer noch am besten über die rasche „Vermittlung“ in neue Arbeitsverhältnisse zu erreichen. Hier kann durch Unterstützung von Transferagenturen, wie dies auch AUREN anbietet, und die Nutzung von Transfermaßnahmen wie Bewerbertrainings oder EDV-Seminaren eine deutliche Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt erzielt werden und darüber hinaus je Mitarbeiter eine finanzielle Förderung von bis zu 2.500 EUR geltend gemacht werden.

Gerne erläutern wir Ihnen Details in einem persönlichen Gespräch, da diese Schritte sorgfältig geplant werden müssen.

 

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