Arbeitgeber sollen ab 2015 Arbeitnehmer mit steuerfreien Serviceleistungen unterstützen und so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern können. Steuerfrei bleiben sollen nach
- Leistungen für die Vermittlung von Betreuungspersonen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder pflegebedürftige Angehörige – ohne Betragslimit – sowie
- der Ersatz von Betreuungskosten, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen – bis zu 600 Euro im Jahr.