Beschäftigung von Altersrentnern

Auslöser für die dargelegten Fehleinschätzungen der Arbeitgeber sind scheinbar die mit dem Flexirentengesetz zum 01.01.2017 für beschäftigte Rentner eingeführten komplexen Regelungen im
Versicherungsrecht der Rentenversicherung. Eine Unterstützung des Arbeitgebers durch das
Entgeltabrechnungsprogramm anhand einer verpflichtenden Plausibilitätsprüfung der Personen-
und Beitragsgruppen mit Hilfe des Geburtsdatums des Versicherten und der sich daraus ergebenden
individuellen Regelaltersgrenze wäre hier denkbar. Dazu werden neue bzw. angepasste Felder im Personalstamm benötigt, die man bereits heute hinterfragen kann, um Klarheit für die Situation zu erhalten:


Abzufragen wären Dinge wie
Rentenarten (wegen Alters): Altersvollrente, Altersteilrente, Vollversorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Grundsätzen oder Teilversorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Grundsätzen.
Der Beginn der Rente (laut Rentenbescheid) und Besonderheiten der Rentenart wie ausländische Altersvollrenten oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus.
Final abgefragt bzw. geklärt werden muss immer der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung.

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge