BEM – einfach nur eine neue Abkürzung im Personaldschungel?

Leider nicht. Bereits seit Mai 2004 ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein sogenanntes BEM durchzuführen. Dahinter verbirgt sich das betriebliche Eingliederungsmanagement, welches anzuwenden ist, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.

Der Arbeitgeber soll sich aktiv dafür einsetzen, dass ein Mitarbeiter seine Arbeit im Unternehmen wieder aufnehmen kann, egal, ob eine oder mehrere verschiedene Erkrankungen die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sind.

Nachfolgend kurz eine Auflistung der wichtigsten Schritte, die sowohl kleine als auch große Unternehmen umsetzen müssen, wenn ein Beschäftigter innerhalb von zwölf Monaten mehr als 42 Tage krank ist.

Schritt 1: Einverständnis des Beschäftigten einholen und schriftlich bestätigen lassen (dient Ihrer eigenen Absicherung).

Schritt 2: Analyse der Ursachen der Arbeitsunfähigkeit durch Gespräche mit dem Beschäftigten, bei Bedarf mit dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und je nach Branche oftmals auch der Berufsgenossenschaft, der Kreishandwerkerschaft oder sogar des Integrationsfachdienstes.

Schritt 3: Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters für die Zukunft.

Schritt 4: Entwicklung von Maßnahmen und Fixierung der Umsetzung.

Schritt 5: Überprüfung des Erfolgs des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Es ist mittlerweile oftmals üblich, einer krankheitsbedingten Kündigung sofort die Zustimmung zu verweigern, wenn KEIN betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt wurde.

 

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