Beitragszuschuss für privat oder freiwillig Versicherte

Der Beitragszuschuss für privat oder freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer richtet sich ab 2015 nach dem festen Beitragssatz der Krankenkassen ohne Zusatzbeiträge (7,3 Prozent beim allgemeinen bzw. 7 Prozent beim ermäßigten Beitragssatz). Unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze sowie dem erhöhten Beitragssatz zur Pflegeversicherung (Erhöhung um 0,2 Prozent auf 2,35 Prozent, plus 0,25 Prozent für Kinderlose) gelten für 2015 beim Beitragszuschuss folgende monatliche Höchstbeträge:

KV mit Krankengeldanspruch         301,13 Euro     PV                     48,47 Euro
KV ohne Krankengeldanspruch      288,75 Euro     PV Sachsen      27,84 Euro

Lassen Sie sich von Ihren Mitarbeitern wie immer die Bescheinigung der privaten Krankenkasse vorlegen.

 

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