Der Beitragszuschuss für privat oder freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer richtet sich ab 2015 nach dem festen Beitragssatz der Krankenkassen ohne Zusatzbeiträge (7,3 Prozent beim allgemeinen bzw. 7 Prozent beim ermäßigten Beitragssatz). Unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze sowie dem erhöhten Beitragssatz zur Pflegeversicherung (Erhöhung um 0,2 Prozent auf 2,35 Prozent, plus 0,25 Prozent für Kinderlose) gelten für 2015 beim Beitragszuschuss folgende monatliche Höchstbeträge:
KV mit Krankengeldanspruch 301,13 Euro PV 48,47 Euro
KV ohne Krankengeldanspruch 288,75 Euro PV Sachsen 27,84 Euro
Lassen Sie sich von Ihren Mitarbeitern wie immer die Bescheinigung der privaten Krankenkasse vorlegen.