Aufmerksamkeiten

Die Grenze für steuerfeie Aufmerksamkeiten wird ab 2015 von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Bis zu diesem Wert können Arbeitnehmer ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben insbesondere

  • Sachzuwendungen anlässlich eines persönlichen Ereignisses,
  • ein Arbeitsessen im Rahmen betrieblicher Besprechungen sowie
  • die Verpflegung bei einem außergewöhnlichen Arbeitseinsatz erhalten.

 

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