Die Grenze für steuerfeie Aufmerksamkeiten wird ab 2015 von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Bis zu diesem Wert können Arbeitnehmer ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben insbesondere
- Sachzuwendungen anlässlich eines persönlichen Ereignisses,
- ein Arbeitsessen im Rahmen betrieblicher Besprechungen sowie
- die Verpflegung bei einem außergewöhnlichen Arbeitseinsatz erhalten.