Arten von Tarifverträgen

Es lassen sich folgende Arten der Tarifverträge unterscheiden:

–  In Manteltarifverträgen oder Rahmentarifverträgen werden grundlegende Fragen geregelt, wie Urlaub, Arbeitszeiten, vom BGB abweichende Kündigungsfristen, oder die Konkretisierung arbeitsrechtlicher Nebenpflichten, z.B. Anzeige und Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit, Übernahme von Auszubildenden nach Ausbildungsende usw. Ferner werden darin grundlegende Entgeltschemata (Lohn-/Gehaltsgruppen) festgelegt.

–  Die Vergütungstarifverträge (Entgelt-, Lohn- und Gehaltstarifverträge) regeln die Höhe der Vergütungen für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer. Für Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen usw.) werden oft separate Tarifverträge abgeschlossen.

–  Der Flächentarifvertrag oder auch Verbandstarifvertrag gilt für ein regional begrenztes Gebiet, oft für ein Bundesland, z.T. aber auch das gesamte Bundesgebiet. Ein Vertrag mit nur einem Arbeitgeber (Unternehmen) auf der einen Seite nennt sich Unternehmens-, Firmen- oder Haustarifvertrag. Aus den Medien bekannte Firmentarifverträge sind die bei Großunternehmen des Automobilbaus, z.B. bei der Volkswagen AG.

–  Spezielle Tarifverträge: Es werden immer häufiger Sondermodelle entwickelt. Beispiele hierfür sind das Bocholter Modell oder Sozialtarifverträge, in denen Gegenstände geregelt werden, die sonst typischerweise in einem Interessenausgleich und in einem Sozialplan normiert werden.

 

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