Wer sich während einer Dienstreise in seinem Hotelzimmer verletzt, weil er beim nächtlichen Toilettengang stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft lehnt die Anerkennung als Dienstunfall ab, da ein solcher Unfall dem persönlichen Bereich zuzuordnen ist. Ein solcher Unfall kann auch im privaten Lebensbereich regelmäßig geschehen, was das Sozialgericht bestätigt hat.