Anhebung der voraussichtlichen Bemessungsgrenzen ab 2027 festgelegt

Bekanntermaßen stehen die gesetzlichen Krankenversicherung unter finanziellem Druck. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze hat die Bundesregierung eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte auf den Weg gebracht. Dies verbunden mit einer erneuten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen um 300 Euro je Monat, damit wären wir bei einer Beitragsbemessungsgrenze in der KV/PV von EUR 6.112,50 pro Monat.

 In der Kranken- und Pflegeversicherung haben sich die Grenzen wie folgt entwickelt:

  • 2024: EUR 5.175,00 / Monat
  • 2025: EUR 5.512,50 / Monat
  • 2026: EUR 5.812,50 / Monat

Die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze, ab der man sich privat krankenversichern darf, stieg dazu parallel an:  

  • 2024: EUR 5.775,00 / Monat
  • 2025: EUR 6.150,00 / Monat
  • 2026: EUR 6.450,00 / Monat

Damit wären wir 2027 bei EUR 6.750,00 / Monat.

Die sogenannte Besondere JAEG gilt für Angestellte, die bereits vor dem 1. Januar 2003 privat krankenversichert waren: diese sollen durch eine niedrigere, besondere Versicherungspflichtgrenze „geschützt“ werden, die genau der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Die Grenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung verhalten sich dabei wie folgt:

  • 2024: EUR 7.550,00 (West) bzw. EUR 7.450,00  (Ost)
  • 2025: EUR 8.050,00 / Monat
  • 2026: EUR 8.450,00 / Monat

Damit liegt die voraussichtliche Grenze für 2027 bei EUR 8.750,00 / Monat.

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