In Kürze soll es Änderungen bei Mini- und Midijobbern geben. Konkret geplant ist, die Einkommensgrenze für Minijobber von 400 auf 450 EUR und für Midijobber von 800 auf 850 EUR zu erhöhen. Zudem sollen Minijobber künftig rentenversicherungspflichtig werden. Dafür müssen Minijobber den pauschalen Ren-tenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % um 4,6 % aufstocken. Wollen Minijobber das nicht, können sie darauf verzichten. Dann bleibt es bei der pauschalen Abgabe des Arbeitgebers von 30 %.
Wichtig: Wann die Änderungen in Kraft treten sollen, ist derzeit offen. Aktuell liegt noch kein Gesetzesentwurf vor.