14 der 16 Bundesländer wollen eine Abschaffung der Steuerklasse V.
Die Länder forderten die Regierung auf, die Steuerklasse V abzuschaffen und die Steuerklasse III nur noch für solche Paare vorzusehen, bei denen lediglich ein Partner arbeitet.
Am derzeit geltenden Verfahren wird in einer Ehe der geringer verdienende Partner steuerlich überproportional hoch belastet. Das birgt vor allem Nachteile beim Anspruch auf Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Arbeitslosengeld, die auf Grundlage des zuletzt bezogenen Nettolohns berechnet werden.