Klarstellungen und Anpassungen für die Übermittlung der eAU

Folgende Szenarien hatten in der Vergangenheit zu Problemen geführt:
Neue Krankenkasse hat die AU-Daten, weil neue Gesundheitskarte beim Arzt verwendet wurde; Arbeitgeber fragt bei der alten Krankenkasse an => Arbeitgeber erhält Rückmeldung mit Grund „1 =
Krankenkasse nicht zuständig“. Neue Krankenkasse hat die AU-Daten nicht, weil noch die alte Gesundheitskarte beim Arzt verwendet wurde; Arbeitgeber fragt bei der neuen Krankenkasse an => Arbeitgeber erhält Rückmeldung mit Grund „4 = AU liegt nicht vor“ von der neuen Krankenkasse
Hier soll die Weiterleitung der Anfrage an die alte Krankenkasse erfolgen und die Einbindung eines
separaten Meldegrundes. Ab 01.01.2024 wird eine zusätzliche Kernprüfung bezüglich fehlerhafter oder unvollständiger AU-Bescheinigungen eingeführt. Aktuell können diese zu einem Zeitverzug bei der Antwort der Krankenkasse führen, da der Sachverhalt manuell nachbearbeitet werden muss. Dabei erhält der Arbeitgeber zunächst die Rückmeldung „4 = AU liegt nicht vor“ zurück.
Ist die Prüfung/Nachbearbeitung durch die Krankenkasse erfolgt, erfolgt automatisch die Übermittlung der eAU an den Arbeitgeber. Hier soll ab Version 2 eine Rückmeldung mit „In Prüfung“ dies kenntlich machen und damit die Bearbeitung einfacher gestalten. Ab 01.04.2024 erfolgt zudem die maschinelle Übermittlung der eAU-Daten zwischen den Krankenkassen bei Krankenkassenwechsel. Die Vorkrankenkasse nimmt dann die eAU auch nach Ende der Versicherung an und leitet an Folgekrankenkasse weiter. Die Folgekrankenkasse leitet AG-Anfragen an Vorkrankenkasse weiter, solange der Wechsel nicht abgeschlossen; die Arbeitgeber erhalten gleichzeitig die Meldung mit Grund „4“.

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