Krankengeld ist auf den Elterngeldanspruch für Monate der Inanspruchnahme von Elterngeld Plus anzurechnen. Das hat das BSG entschieden.
Elterngeld Plus wird Eltern gezahlt, die ihr Kind gemeinsam erziehen und frühzeitig wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen. Fällt das Einkommen eines Elternteils bei Bezug von Elterngeld Plus krankheitsdingt weg, wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dadurch kann sich das Elterngeld Plus bis auf das Mindestelterngeld reduzieren (BSG, Urteil vom 18.03.2021).