Die Verlängerung der Corona-Prämie bis 31.03.2022 ist verabschiedet.
In der Bundestags-Drucksache 19/28925, S. 13 hat dies schon Eingang gefunden.
Voraussetzung ist weiterhin, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Eine Entgeltumwandlung ist demnach ausgeschlossen.
Weiterhin ist zu beachten, dass nur die Option der Zahlung bis 31.03.2022 verlängert wurde.
Nach wie vor gibt es keinen Prämienanspruch pro Jahr.