Was hat sich aktuell getan?
Wie schon angekündigt ist derzeit die Aussetzung der ZAG-Kriterien bis zum 31.12.2021 in der Diskussion und wurde im ersten Gremium beschlossen.
Demnach sollen bis zum 31.12.2021 alle Gutscheine und Prepaidkarten, ganz gleich ob „open loop“, „controlled loop“ oder „closed loop“, als steuerfreier Sachbezug anerkannt werden, immer vorausgesetzt, dass die weiteren Rahmenbedingungen von § 8 Abs. 1 EStG, d.h. ausschließlich der Bezug von Waren und Dienstleistungen und keine Möglichkeit der Geldauszahlung etc. eingehalten werden.
Bis Anfang Februar sollen die weiteren Schritte diskutiert und Abstimmungen durchgeführt werden.
Wie die jetzt beschlossene Nichtbeanstandungsregelung kommuniziert werden soll, ist noch unklar: BMF-Schreiben, entsprechender Länder-Erlasse oder Anweisungen der Oberfinanzdirektionen an ihre Finanzverwaltungen.
Wichtig ist: die gesetzlichen Kriterien wären nur ausgesetzt und sind ab dem 01.01.2022 einzuhalten. Generell bleibt die Aussetzung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten eher bedenklich und könnte später z.B. finanzgerichtlich noch in Frage gestellt werden.
Fest steht nach wie vor die Anhebung der Sachbezugs-Freigrenze von 44 Euro auf 50 Euro ab dem 01.01.2022