EU-Whistleblower-Richtlinie wird nationales Recht – Finalisierung Newsletter 12.06.

Nach erheblichen Verzögerungen hat der Bundesrat am 12. Mai 2023 dem zuvor vom Bundestag beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt. Dadurch wird jetzt auch Deutschland die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) in nationales Recht umsetzen. Das Gesetz wird einen Monat nach seiner Verkündung, also noch im Juni 2023, in Kraft treten.

Wie bereits angekündigt, verpflichtet das Gesetz alle deutschen Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, eine interne Meldestelle einzurichten. Damit soll sichergestellt werden, dass Meldungen zu Verstößen gegen nationale und europäische Rechtsvorschriften im beruflichen Kontext sicher und vertraulich abgegeben werden können. Darüber hinaus haben Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber wirksam vor Benachteiligungen geschützt werden.

Wichtig: Ab dem 17. Dezember 2023 gilt diese Regelung auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Unternehmen, die bislang noch nicht über ein Hinweisgebersystem verfügen, sollten daher schnellstmöglich mit den Vorbereitungen beginnen.

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge