Zum 01.07.2023 erhöhen sich turnusgemäß die Pfändungsfreigrenzen. Die neuen unpfändbaren Beträge gestalten sich wie folgt:
■ Pfändungsfreibetrag: 1.402,28 Euro
■ Für die erste unterhaltsberechtigte Person: 527,76 Euro
■ Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person: 294,02 Euro