22. Mai 2023

Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023

Zum 01.07.2023 erhöhen sich turnusgemäß die Pfändungsfreigrenzen. Die neuen unpfändbaren Beträge gestalten sich wie folgt:   ■            Pfändungsfreibetrag: 1.402,28 Euro ■            Für die erste unterhaltsberechtigte

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